19. Schulrechtsänderung: Unsere Stellungnahme

Köln, 22.04.2026 Der Kölner Arbeitskreis LRS & Dyskalkulie für NRW e.V. hat eine Stellungnahme zum Entwurf des 19. Schulrechtsänderungsgesetzes abgegeben. Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Bildungsgerechtigkeit zu stärken und beinhaltet unter anderem neue Regelungen zum Nachteilsausgleich und Notenschutz.

Köln, 22.04.2026 Der Kölner Arbeitskreis LRS & Dyskalkulie für NRW e.V. hat eine Stellungnahme zum Entwurf des 19. Schulrechtsänderungsgesetzes abgegeben. Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Bildungsgerechtigkeit zu stärken und beinhaltet unter anderem neue Regelungen zum Nachteilsausgleich und Notenschutz.

Hintergrund der Stellungnahme

Im Rahmen der Verbändebeteiligung gemäß § 77 Schulgesetz NRW wurden ausgewählte Organisationen durch das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Unser Verband wurde in diesem Verfahren zunächst nicht berücksichtigt, obwohl der Gesetzentwurf zentrale Themen unseres Arbeitsbereichs – insbesondere Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwierigkeiten – unmittelbar betrifft.

Erst auf eigene Nachfrage hin wurde uns kurzfristig die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb der laufenden Frist eine Stellungnahme einzureichen. Eine Verlängerung der Frist erfolgte nicht.

Unabhängig davon haben wir die Gelegenheit genutzt, unsere fachliche Perspektive in das Verfahren einzubringen und unsere Stellungnahme fristgerecht zum 20. April 2026 eingereicht.

Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass fachlich betroffene Verbände in solchen Verfahren frühzeitig und systematisch eingebunden werden, um eine umfassende und qualifizierte Beteiligung sicherzustellen.



Zentrale Inhalte unserer Stellungnahme

Grundsätzlich begrüßen wir, dass Nachteilsausgleich und Notenschutz künftig im Schulgesetz verankert werden sollen. Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Bildungsgerechtigkeit.

Gleichzeitig sehen wir in der konkreten Ausgestaltung erheblichen Überarbeitungsbedarf:

  • Fehlende Einheitlichkeit: Die Regelungen bleiben auf verschiedene Verordnungen und Erlasse verteilt und führen zu Rechtsunsicherheit in der Praxis.
  • Unklare Begrifflichkeiten: Zentrale Begriffe sind nicht ausreichend definiert und lassen Interpretationsspielräume zu.
  • Keine systematische Berücksichtigung der Rechenschwäche: Dyskalkulie wird im Gesetzentwurf nicht gleichwertig einbezogen.
  • Unklare Zuständigkeiten: Die Verantwortung für Feststellung und Förderung ist nicht eindeutig geregelt.
  • Unzureichende Förderstrukturen: Individuelle Förderung ist nicht verbindlich abgesichert, obwohl sie eine zentrale Voraussetzung für Bildungserfolg darstellt.
  • Umsetzung von Nachteilsausgleich und Notenschutz: Es besteht die Gefahr einer uneinheitlichen Anwendung in der schulischen Praxis.


Unsere Position

Aus unserer Sicht ist eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs erforderlich. Ziel muss ein transparentes, einheitliches und rechtssicheres System sein, das allen betroffenen Schülern in Nordrhein-Westfalen gerecht wird.

Besonders wichtig ist uns:

  • die gleichwertige Berücksichtigung von Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwierigkeiten,
  • eine klare Verankerung von Zuständigkeiten im schulischen Bereich,
  • verbindliche und systematische Förderstrukturen,
  • sowie ein individuell ausgestalteter Nachteilsausgleich und Notenschutz, der sich am tatsächlichen Bedarf orientiert.


Ausblick

Wir werden den weiteren Gesetzgebungsprozess aufmerksam begleiten und stehen für einen fachlichen Austausch mit Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit jederzeit zur Verfügung.

👉 Die ausführliche Stellungnahme steht hier zum Download bereit:

Download PDF Stellungnahme vom Kölner Arbeitskreis LRS & Dyskalkulie für NRW e.V.

Download PDF Stellungnahme vom Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland (BKJPP)